Der Anzeiger beruft sich in seiner nachträglichen Stellungnahme schliesslich auf ein "generelles Dysfunktionieren" der Abteilungspräsidien bzw. der Verwaltungskommission — Richter — Swissrulings
Der Anzeiger beruft sich in seiner nachträglichen Stellungnahme schliesslich auf ein "generelles Dysfunktionieren" der Abteilungspräsidien bzw. der Verwaltungskommission